Das Produkt zum Rezept
Gnocchi
Wie bei der italienischen Nonna, so auch beim Tiefkühlhersteller KOCH.
Dieses Gericht ist sehr einfach zuzubereiten und ist ausreichend für 5 Personen.
Um mit dem Gericht zu beginnen, werden die Walnüsse in kleine Stückchen zerhackt, der Speck in dünne Streifen und der Zwiebel in kleine Würfel geschnitten.
Die noch tiefgefrorenen klassischen Kartoffelgnocchi in kochendes Salzwasser geben und langsam kochen, bis sie an die Wasseroberfläche schwimmen. Dieser Vorgang kann ca. 2 Minuten dauern. Während des Kochens empfehlen wir, die Gnocchi mit einem Kochlöffel umzurühren. Sobald die Nocken an die Wasseroberfläche geraten, werden diese abgeseiht oder mit einem Schaumlöffel aus dem Wasser gehoben.
Die zerhackten Walnüsse in einer kleinen Pfanne kurz anbraten, um deren Aroma zu entfalten. Anschließend die Nüsse zur Seite stellen.
Für die Soße etwas Butter in einer Pfanne erhitzen und die in Würfel geschnittene Zwiebel goldbraun anbraten. Nach Erhalt der gewünschten Farbe die Speckstreifen hinzufügen und zusammen mit den Zwiebeln nochmals kurz anbraten. Die Hitze wird gesenkt und die gekochten Gnocchi unter die Zwiebeln und den Speck heben. Eine Prise Pfeffer darauf und das Gericht ist bereit serviert zu werden.
Gnocchi auf die Teller geben und diese mit den angebratenen Walnüssen und dem frisch geriebenen Parmesankäse bestreuen.
Guten Appetit, wünscht Team Koch
Tipp für Feinschmecker: Das Gericht schmeckt auch hervorragend mit einer Käsesoße.
Weitere Gnocchi-Arten, die für dieses Rezept verwendet werden können sind: Chicche, Gnocchi Premium Koch
Wie bei der italienischen Nonna, so auch beim Tiefkühlhersteller KOCH.
39100 Bolzano / Bozen (Italy)
Via Negrelli 16 Negrellistr.
In Bezug auf das Gesetz vom 4. August 2017, Nr. 124, Art 1. Absatz 125-129. Zur Einhaltung der Transparenz- und Werbebestimmungen wird folgendes erklärt:
Jahr 2018: Beitrag der Autonomen Provinz Bozen gemäß dem Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4, in Höhe von 13.000,00 Euro.
Jahr 2019: Beitrag der Autonomen Provinz Bozen gemäß dem Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4, in Höhe von 26.900,00 Euro.
Jahr 2020: Beitrag der Autonomen Provinz Bozen gemäß dem Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4, in Höhe von 32.200,00 Euro.
Jahr 2021: Beitrag der Autonomen Provinz Bozen gemäß dem Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4, in Höhe von 9.250,00 Euro.
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